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Informationen über Zuschüsse von Krankenkassen "Haushaltshilfe - Pflege"

Haushaltshilfe

Haushaltshilfe Hamburg - Schnell zum SERVICE Hilft auch bei Krankheit und kann Sie bei Bedarf beraten über Zuschüsse von Krankenkassen. Wir können auch über die Krankenkassen abrechnen

Krankenkassen

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in der Regel eine Haushaltshilfe unter zwei Voraussetzungen: Wegen einer Krankenhausbehandlung oder bestimmter anderer Leistungen, wie ambulanter und stationärer Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen oder häuslicher Krankenpflege, die Weiterführung des Haushalts nicht möglich. In Ihrem Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.

Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob sie auch zahlt, wenn ältere oder gar keine Kinder im Haushalt leben. Die Krankenkassen haben nämlich die Möglichkeit, in ihren Satzungen weiter gehende Leistungen der Haushaltshilfe vorzusehen. Zehn Prozent der kalendertäglichen Kosten für die Haushaltshilfe zahlen Sie selbst, jedoch höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Bei Haushaltshilfen im Rahmen von Schwangerschaften und Entbindungen entfallen die Zuzahlungen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mehr Info: www.bmg.bund.de

Ambulante Pflege - Pflegeversicherung

Sie haben einen Antrag auf Pflegegeld bei Ihrer Krankenkasse Pflegekasse gestellt, der Medizinische Dienst hat die Pflegebedürftigkeit festgestellt und Sie einer Pflegestufe zugeordnet. Die Kosten werden rückwirkend vom Tag der Antragstellung bezahlt. Sie haben nun Anspruch auf Geldleistung, Sachleistung sowie Kombinationsleistung. Die Kombinationsleistung bietet die Möglichkeit, einen Teil der Pflege selbst zu übernehmen und zusätzlich einen Pflegedienst zu beauftragen. Die Sachleistung des Pflegedienstes wird prozentual gewertet und der nicht verbrauchte Anteil dem Pflegebedürftigen als Geldleistung gezahlt. Wir erbringen die Hilfeleistungen und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Krankenkasse

Durch die Pflege wird ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder abgekürzt. Hier werden Leistungen wie Körperpflege, Mobilisation, Medikamentenverabreichung, etc. und hauswirtschaftliche Versorgung für einen begrenzten Zeitraum bezahlt. Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung verordnet der Hausarzt bestimmte Leistungen, wie Spritzen oder Verbände. Für beides benötigen Sie eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Verordnung durch die Krankenkasse.

Berufsgenossenschaft

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